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Gefährdungseinstufungen

Nach geltendem Gefahrstoffrecht ist Benzo[a]pyren als

  • krebserzeugend für den Menschen (K2-Stoff)
  • erbgutverändemd (M2-Stoff)
  • beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit für den Menschen (RF2-Stoff) sowie
  • fruchtschädigend (RE2-Stoff) eingestuft.

Benzo[a]pyren ist hautresorptiv. Das bedeutet, dass eine Aufnahme in den Organismus nicht nur durch Einatmen, sondern auch durch Hautkontakt erfolgen kann. Bei entsprechend intensivem Hautkontakt kann die über die Haut in den Körper gelangte Menge größer als die eingeatmete Menge sein.

Aufgrund des enthaltenen Benzo[a]pyren und anderer krebserzeugender Inhaltsstoffen wird Teer bzw. Pech ebenfalls als krebserzeugend für den Menschen (K2-Stoffe) angesehen.

 

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