www.uns-stinkts.info

Sie sind hier: Startseite >  PAK-Messwerte > Woher kommt der Grenzwert?

Woher kommt der Grenzwert?

Der Grenzwert für Bitumen ist den FGSV-Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau RuVA-StB 01 (Ausgabe 2002) entnommen.

Unterscheidung von Asphalt und von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen; Begründung für die Festlegung des Grenzwertes  von 25 mg/kg PAK nach EPA:

Einige PAK gelten als krebserzeugend. Für das krebserzeugende Potenzial PAK-haltiger Stoffgemische wird das Benzo(a)pyren (B(a)P) als Bezugssubstanz angenommen und nur hierfür wurden Grenzwerte in den TRGS 900 und TRGS 905 festgelegt, die als technische Richtkonzentration (TRK-Werte) definiert sind.

Danach gilt für B(a)P als Inhaltsstoff

- bei weniger als 50 mg/kg: nicht kennzeichnungspflichtig

- bei 50 bis 1000 mg/kg: krebserzeugend

- bei über 1000 mg/kg: stark krebserzeugend.

Bitumen enthält weniger als 50 mg/kg B(a)P und ist daher gemäß Gefahrstoffverordnung nicht kennzeichnungspflichtig.

Liegen PAK-haltige Stoffgemische vor, so wird ihr PAK-Gehalt nur auf 16 PAK gemäß der Liste der US Environmental Protection Agency (PAK nach EPA) bezogen.

B(a)P gehört dazu. Der Anteil an B(a)P im PAK-Gemisch nach EPA im Straßenteer/-pech beträgt i.d.R. 5 bis 8 M% ist aber nie größer als 10 M.-% und abhängig von der Entstehung der PAK. Dies hat eine wissenschaftliche Auswertung von Untersuchungen an ca. 300 Proben ergeben.

Bei max. 10% B(a)P im PAK-Gemisch nach EPA ergeben sich hieraus max. 500 mg/kg PAK nach EPA für ein kennzeichnungsfreies Bindemittel.

Hieraus lassen sich die maximal zulässigen Konzentrationen von PAK nach EPA im Asphalt unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Voraussetzungen ermitteln:

1 . DIN EN 12597 Asphalt ist ein Gemisch aus Bitumen und Mineralstoffen.

  1. Gefahrstoff-Verordnung: Straßenbaubitumen im Anlieferungszustand enthält weniger als 5 mg/kg B(a)P. Im Asphalt, der unter Zugabe von Ausbauasphalt hergestellt wurde, muss sichergestellt sein, dass 50 mg/kg B(a)P im extrahierten Bindemittel nicht überschritten werden.
  2. Maximaler Gehalt an PAK nach EPA: Der B(a)P-Anteil in der Gesamtmenge der PAK nach EPA beträgt max. 10 M.-%.

Das bedeutet, dass der Gehalt an PAK nach EPA im extrahierten Bindemittel maximal 500 mg/kg betragen darf.

Der höchstzulässige Gehalt an PAK nach EPA im Ausbauasphalt ergibt sich damit aus folgender Berechnung:

Bei Annahme eines durchschnittlichen Bindemittelgehaltes B im Ausbauasphalt von 5 M.-% ergibt sich :

Damit beträgt der höchst zulässige PAK-Gehalt für Ausbaustoffe, die ein mit Sicherheit kennzeichnungsfreies Bindemittel enthalten 25 mg/kg PAK nach EPA.

Ein solcher Ausbaustoff entspricht dann begrifflich einem Asphalt gemäß DIN EN 12597.

nach oben