Woher kommt der Grenzwert?
Der Grenzwert für Bitumen ist den FGSV-Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau RuVA-StB 01 (Ausgabe 2002) entnommen.
Unterscheidung von Asphalt und von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen; Begründung für die Festlegung des Grenzwertes von 25 mg/kg PAK nach EPA:
Einige PAK gelten als krebserzeugend. Für das krebserzeugende Potenzial PAK-haltiger Stoffgemische wird das Benzo(a)pyren (B(a)P) als Bezugssubstanz angenommen und nur hierfür wurden Grenzwerte in den TRGS 900 und TRGS 905 festgelegt, die als technische Richtkonzentration (TRK-Werte) definiert sind.
Danach gilt für B(a)P als Inhaltsstoff
- bei weniger als 50 mg/kg: nicht kennzeichnungspflichtig
- bei 50 bis 1000 mg/kg: krebserzeugend
- bei über 1000 mg/kg: stark krebserzeugend.
Bitumen enthält weniger als 50 mg/kg B(a)P und ist daher gemäß Gefahrstoffverordnung nicht kennzeichnungspflichtig.
Liegen PAK-haltige Stoffgemische vor, so wird ihr PAK-Gehalt nur auf 16 PAK gemäß der Liste der US Environmental Protection Agency (PAK nach EPA) bezogen.
B(a)P gehört dazu. Der Anteil an B(a)P im PAK-Gemisch nach EPA im Straßenteer/-pech beträgt i.d.R. 5 bis 8 M% ist aber nie größer als 10 M.-% und abhängig von der Entstehung der PAK. Dies hat eine wissenschaftliche Auswertung von Untersuchungen an ca. 300 Proben ergeben.
Bei max. 10% B(a)P im PAK-Gemisch nach EPA ergeben sich hieraus max. 500 mg/kg PAK nach EPA für ein kennzeichnungsfreies Bindemittel.
Hieraus lassen sich die maximal zulässigen Konzentrationen von PAK nach EPA im Asphalt unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Voraussetzungen ermitteln:
1 . DIN EN 12597 Asphalt ist ein Gemisch aus Bitumen und Mineralstoffen.
- Gefahrstoff-Verordnung: Straßenbaubitumen im Anlieferungszustand enthält weniger als 5 mg/kg B(a)P. Im Asphalt, der unter Zugabe von Ausbauasphalt hergestellt wurde, muss sichergestellt sein, dass 50 mg/kg B(a)P im extrahierten Bindemittel nicht überschritten werden.
- Maximaler Gehalt an PAK nach EPA: Der B(a)P-Anteil in der Gesamtmenge der PAK nach EPA beträgt max. 10 M.-%.
Das bedeutet, dass der Gehalt an PAK nach EPA im extrahierten Bindemittel maximal 500 mg/kg betragen darf.
Der höchstzulässige Gehalt an PAK nach EPA im Ausbauasphalt ergibt sich damit aus folgender Berechnung:
Bei Annahme eines durchschnittlichen Bindemittelgehaltes B im Ausbauasphalt von 5 M.-% ergibt sich :
Damit beträgt der höchst zulässige PAK-Gehalt für Ausbaustoffe, die ein mit Sicherheit kennzeichnungsfreies Bindemittel enthalten 25 mg/kg PAK nach EPA.
Ein solcher Ausbaustoff entspricht dann begrifflich einem Asphalt gemäß DIN EN 12597.



