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Anlagenbeschreibungen

 Ausführung
Asphaltmischanlage nackig Asphaltmischanlage mit Blechverkleidung

Verwendeter Brennstoff:

Braunkohlestaub

Brennstoffdurchsatz:

535 - 3.200 kg/h

Feuerungswärmeleistung der Paralleltrommeln:

10 u. 17 Megawatt

Anlagenkategorie:

Genehmigungspflichtige Anlagen nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und Nr. 2.15 Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV

Abgas-Kontrollmessungen:

Alle 3 Jahre (BImSchG §28)

Aufsichtsbehörde:

Landratsamt Starnberg,
Abt. Technischer Umweltschutz und Abfallwirtschaft

  Betriebszeiten

Gem. Genehmigungsbescheid zugelassene Betriebszeiten:

Grundsätzliche Betriebszeit:

24 h (rund um die Uhr)

Nachtzeit:

(22:00 Uhr
bis 06:00 Uhr)

Nur ein eingeschränkter Betrieb der Anlagen

Mischer, Exhaustor, Entstaubungsanlage sowie Verladung des Asphaltmischgutes auf Lkw zulässig.

Einsatz der Radlader, Befüllvorgänge der Doseure sowie der Betrieb der Trocken- und Paralleltrommeln, des Heißelevators und der Heißabsiebung sind nicht zulässig.

Abholverkehr für Asphaltmischgut:

In der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
auf 10 Vorgänge pro Nachtstunde begrenzt.

Anlieferungen tagsüber:

Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr

Anlieferungen Nachtzeit:

Anlieferungen von Ausbauasphalt, Gesteins-körnungen, Bitumen, Braunkohlestaub und Füller sind in der Nachtzeit nicht zulässig.

Betriebszeiten
der mobilen Brecheranlage
für Alt-Asphalt-schollen:

2-3 mal pro Jahr für ca. 3-4 Wochen Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
(max. 8 Std./Tag)

Nur innerhalb der Tageszeit (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) für maximal 8 Stunden zulässig.

Praktizierte Betriebszeiten:

01.März bis Weihnachten

Werktags 07:00  - 17:00 Uhr

Nacht- und Wochenendbetrieb je nach Auftragslage

 

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