Anlagenbeschreibungen
Ausführung
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| Asphaltmischanlage nackig | Asphaltmischanlage mit Blechverkleidung |
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Verwendeter Brennstoff: |
Braunkohlestaub |
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Brennstoffdurchsatz: |
535 - 3.200 kg/h |
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Feuerungswärmeleistung der Paralleltrommeln: |
10 u. 17 Megawatt |
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Anlagenkategorie: |
Genehmigungspflichtige Anlagen nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und Nr. 2.15 Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV |
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Abgas-Kontrollmessungen: |
Alle 3 Jahre (BImSchG §28) |
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Aufsichtsbehörde: |
Landratsamt Starnberg, |
Betriebszeiten
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Gem. Genehmigungsbescheid zugelassene Betriebszeiten: |
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Grundsätzliche Betriebszeit: |
24 h (rund um die Uhr) |
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Nachtzeit: (22:00 Uhr |
Nur ein eingeschränkter Betrieb der Anlagen Mischer, Exhaustor, Entstaubungsanlage sowie Verladung des Asphaltmischgutes auf Lkw zulässig. Einsatz der Radlader, Befüllvorgänge der Doseure sowie der Betrieb der Trocken- und Paralleltrommeln, des Heißelevators und der Heißabsiebung sind nicht zulässig. |
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Abholverkehr für Asphaltmischgut: |
In der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) |
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Anlieferungen tagsüber: |
Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr |
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Anlieferungen Nachtzeit: |
Anlieferungen von Ausbauasphalt, Gesteins-körnungen, Bitumen, Braunkohlestaub und Füller sind in der Nachtzeit nicht zulässig. |
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Betriebszeiten |
2-3 mal pro Jahr für ca. 3-4 Wochen Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Nur innerhalb der Tageszeit (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) für maximal 8 Stunden zulässig. |
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Praktizierte Betriebszeiten: |
01.März bis Weihnachten Werktags 07:00 - 17:00 Uhr Nacht- und Wochenendbetrieb je nach Auftragslage |





