Gestank
Gestank hat’s in Gilching West und St. Gilgen …
…. nur wenn die Anlagen produzieren (März bis Dezember)
…. bei Südwest-Wind
…. und bei Inversionswetterlage.
Wieviel?
Stoßweise…,
… über den ganzen Tag verteilt …,
und manchmal auch nachts.
Welche Geschmacksrichtung / Gestank-Charakterisierung (Hedonik)?
..... "Braunkohle-Feinstaub"-High Fire
und
..... Hot-"Asphalt"-Blended.
Manche nennen's auch "Teer"-Geruch, korrekt wäre Bitumen-Geruch.
Was ist gem. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erlaubt?
Maßstab ist die Geruchsstunde.
Eine Stunde gilt als Geruchsstunde (GStd.), wenn quasi 1 min. lang bei einer Verweildauer von 10 min. an einem Ort eindeutig zuzuordnende Gerüche wahrnehmbar sind. Auch wenn es anschließend noch 59 min. durchgehend stinkt, werden keine Geruchsstunden extra registriert.
Die Irrelevanzgrenze liegt bei 2% Geruchsstunden (176 GStd.) , der Immissionsgrenzwert der Erheblichkeit ist bei 10% Geruchsstunden (876 GStd.) bezogen auf die Jahresstunden (8760 Std.) überschritten.
Für Gilching West und St. Gilgen wurde rechnerisch ein Geruchszusatzbelastung aus dem Asphaltmischanlagenbetrieb unterhalb der Irrelevanzgrenze errechnet.
Fakt ist:
Nachdem die Anlagen nicht das ganze Jahr produzieren, kann es in den Produktionsmonaten zu Überschreitungen der Irrelevanzgrenze kommen, ohne dass damit die GIRL-Grenzwerte überschritten werden.
Bei ungünstiger Wetterlage kommt es in Gilching West und St. Gilgen durchaus zu mehr als 10% Geruchsstunden pro Monat auf Grund der Asphaltproduktion.
Repräsentative Messungen im Freien und Reproduktion der Messwerte sind quasi nicht möglich ....
...weil es kein geeignetes bzw. bezahlbares Messverfahren gibt, dass eine Auswertung für Planquadrate der Größenordnung 250x250 m kontinuierlich gewährleistet.
Unsere eigene Auswertung für das Planquadrat Gilgener Heide:




