Wer ist zuständig?
- Aufsichtsbehörde: Landratsamt Starnberg, Abt. Immissionsschutz bzw. Abfallrecht
- Aufsichtsbehörde der Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg
Der Gilchinger Gemeinderat der Legislaturperiode 2008-2014 hat uns diese Anlagen eingebrockt, d.h. das Baurecht geschaffen.
Sachlich zuständig für den korrekten Betrieb ist jedoch nicht mehr die Gemeinde Gilching bzw. nicht mehr der Gilchinger Bürgermeister.



