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Wer ist zuständig?

  • Aufsichtsbehörde: Landratsamt Starnberg,  Abt. Immissionsschutz bzw. Abfallrecht
  • Aufsichtsbehörde der Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg

Der Gilchinger Gemeinderat der Legislaturperiode 2008-2014 hat uns diese Anlagen eingebrockt, d.h. das Baurecht geschaffen.

Sachlich zuständig für den korrekten Betrieb ist jedoch nicht mehr die Gemeinde Gilching bzw.  nicht mehr der Gilchinger Bürgermeister.

 

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